Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das am meisten in die Freiheitsrechte eines Bürgers eingreifen kann.
Bereits im Ermittlungsverfahren steht den Strafverfolgungsbehörden ein großes Maßnahmenpaket zur Beweiserhebung oder -sicherung zur Verfügung wie z.B. Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen.
Wird Anklage erhoben, drohen dem Angeklagten im gerichtlichen Hauptverfahren regelmäßig Geld- oder Freiheitsstrafen. Unter bestimmten Voraussetzungen können daneben noch weitere Maßnahmen angeordnet werden wie z.B. ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Umso wichtiger ist es, dass sich ein Beschuldigter nicht alleine diesem Machtapparat gegenüber sieht, sondern frühzeitig eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt mit seiner Strafverteidigung beauftragt.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder Ihnen bereits eine Anklageschrift zugesandt worden ist, zögern Sie deshalb bitte nicht, mich umgehend zu kontaktieren! Besondere Eile ist geboten, wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, denn hier läuft eine nur zweiwöchige Einspruchsfrist.
Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, ohne zu wissen, welche Tat Ihnen konkret zur Last gelegt wird und welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden hierfür vorliegen. Eine realistische Einschätzung hierzu kann erst nach der Akteneinsicht erfolgen, die vollumfänglich nur eine Rechtsanwältin / ein Rechtsanwalt erhält. Nur mit allen Informationen zum Ermittlungsstand kann eine Waffengleichheit hergestellt und die beste Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.
Dies gilt auch (und vielleicht gerade) dann, wenn Sie sich für absolut unschuldig halten.
In diesem Fall sind Sie vielleicht der Meinung, bei einem Gespräch mit der Polizei die Angelegenheit schon aus der Welt schaffen zu können. Erfahrungsgemäß neigen gerade „unschuldige“ Beschuldigte dazu, sehr viel zu reden und reden sich dabei leider häufig um Kopf und Kragen.
Oftmals ist den Beschuldigten gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten strafrechtliche Relevanz hat oder haben könnte und bemerken nicht, dass sie durch die Fragen eines vernehmungstechnisch sehr gut ausgebildeten Polizeibeamten in eine Ecke gedrängt werden, aus der sie alleine nur schwer wieder herauskommen können.
Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.