Voraussetzung für eine Scheidung ist in der Regel eine mindestens 1-Jährige Trennungszeit. Diese Zeit dient vor allem der Überprüfung der Endgültigkeit der eigenen Entscheidung zur Trennung und soll „Kurzschlusshandlungen“ vermeiden. In besonderen Härtefällen kann die Trennungszeit auch kürzer ausfallen; stimmt hingegen einer der Ehegatten der Scheidung nicht zu, gilt die Ehe erst nach dreijähriger Trennungszeit als zerrüttet.
Bereits während der Trennung können viele Probleme auftreten wie z.B. die weitere Nutzung der Ehewohnung oder der Umgang zu den gemeinsamen Kindern. Außerdem müssen ggfs. Unterhaltsansprüche beziffert und durchgesetzt werden.
Sind sich die Eheleute weitestgehend einig, so können sie die Trennungszeit nutzen, um die Scheidung vorzubereiten und Vereinbarungen über Scheidungsfolgen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn und nachehelichen Unterhalt zu treffen.
Dies verkürzt nicht nur das nachfolgende Scheidungsverfahren, sondern spart in der Regel auch erhebliche Kosten.
Lassen Sie sich deshalb bereits in der Trennungszeit anwaltlich beraten.
Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.