Familienrecht – Unterhalt

Erfahrungsgemäß ist das Thema Unterhalt sehr konfliktreich.

Eine Trennung kann nicht nur emotional sehr belastend sein, sondern stellt Familien oder Paare oft auch vor große finanzielle Schwierigkeiten. Denn wo vorher z.B. nur eine Wohnung bezahlt wurde, muss nun noch zusätzliches Geld für eine zweite Wohnung inklusive neuem Hausstand aufgebracht werden. Oder es bestehen Schulden, die auch weiterhin abgetragen werden müssen.

Gibt es gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, so ist der nicht betreuende, leistungsfähige Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet. Zusätzlich sind Einkommensunterschiede der Eheleute in Form des Trennungsunterhalts auszugleichen.  Auch nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Da Unterhalt zudem nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, sollte die unterhaltsberechtigte Partei nach einer Trennung schnellstmöglich ihre Ansprüche beziffern und geltend machen. Aber auch die/der Unterhaltsverpflichtete sollte nicht zögern, die geltend gemachten Ansprüche überprüfen zu lassen, um ggfs. überzogene Unterhaltsforderungen abzuwenden.

Es ist deshalb wichtig, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um auszuloten, wie es nach einer Trennung / Scheidung finanziell weiter gehen kann.

Hierfür stehe ich Ihnen gerne Zur Verfügung und freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.