Familienrecht – Sorgeberechtigung und Umgang

Kinder sind immer Leidtragende bei einer Trennung oder Scheidung. Umso wichtiger ist es, dass die ehemaligen Lebenspartner eine vernünftige Basis finden, auf der die gemeinsamen Kinder weitestgehend vor den Konflikten der Eltern geschützt werden und sich trotz der Trennung der Eltern möglichst unbelastet entwickeln können.

Grundsätzlich haben Eltern, die bei der Geburt des Kindes verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht, d.h. sie sind gemeinsam berechtigt aber auch verpflichtet, über alle Belange des Kindes zu entscheiden, die dessen Lebensführung betreffen. Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht bei der Mutter, kann aber auf Antrag oder aufgrund entsprechender Vereinbarung auf den leiblichen Vater (mit-)übertragen werden.

Das Umgangsrecht betrifft das Recht jedes Elternteils und des Kindes, gemeinsame Zeit miteinander zu verbringen. Das Umgangsrecht besteht auch dann, wenn keine gemeinsame elterliche Sorge (mehr) besteht.

Sowohl beim Sorgerecht als auch beim Umgangsrecht muss immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Elternwohl.

Gerade bei konfliktreichen Trennungen verlieren die ehemaligen Partner diese Maxime leider häufig aus den Augen. Partnerkonflikte werden dann auf dem Rücken oder im Beisein der Kinder ausgetragen, die Kinder gegeneinander ausgespielt oder vorenthalten. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, da es zwangsläufig zu einer Störung der Eltern-Kind-Beziehung führt.

Liegen bei Ihnen bereits Konflikte vor, die das Sorgerecht oder den Umgang zu Ihren Kindern betreffen oder können Sie absehen, dass es im Fall der Trennung dazu kommen wird?

Zögern Sie bitte nicht und suchen Sie sich frühzeitig anwaltliche Hilfe. Ich freue mich auf Ihren Anruf.